Die Mail kam an einem Dienstagvormittag, zwischen einer Rechnung und einem Newsletter. Betreff: Ihre Gewinnbenachrichtigung. Eine Bekannte von mir hat drei Minuten gebraucht, um zu glauben, dass es echt ist. Und dann sechs Wochen, um den Gewinn tatsächlich in Händen zu halten.
Dazwischen lag einiges, worüber vorher niemand mit ihr geredet hatte.
Zuerst: Ist es echt?
Prüfen Sie zwei Dinge. Erstens, ob Sie bei diesem Gewinnspiel tatsächlich mitgemacht haben. Zweitens, ob die Absenderadresse zur Domain des Veranstalters passt. Eine Firma, die im Impressum eine at-Adresse führt und Ihnen von einem Gmail-Konto schreibt, ist kein Veranstalter, sondern jemand, der so tut.
Und die Regel, die immer gilt: Kein echter Gewinn kostet Sie vorher Geld. Keine Gebühr, keine Kaution, keine Zollabgabe im Voraus.
Die Annahmefrist ist kürzer, als Sie denken
In vielen Teilnahmebedingungen steht, dass Sie sich innerhalb von sieben oder vierzehn Tagen melden müssen, sonst wird neu gezogen. Das ist zulässig, und die Veranstalter halten sich daran, weil sie die Sache abschließen wollen.
Wenn Sie also gewonnen haben, antworten Sie zügig, auch wenn Sie noch nicht alle Details geklärt haben. Eine kurze Bestätigung, dass Sie den Gewinn annehmen, reicht.
Der Punkt, an dem es teuer werden kann
Bei Sachgewinnen liegt der Wert oft höher als die Kosten, die man erwartet. Ein Beispiel aus dem echten Leben: Eine Reise für zwei Personen wird verlost, Flug und Hotel sind bezahlt. Nicht bezahlt sind Transfers, Verpflegung, Versicherung, Trinkgelder, Ausflüge und im Zweifel der Urlaub, den Sie dafür nehmen müssen.
Bei einem Auto kommen Zulassung, motorbezogene Versicherungssteuer, Haftpflicht, Pickerl und Service dazu. Ein gewonnenes Auto ist ein sehr schönes Geschenk, aber es ist auch eine laufende Verpflichtung. Wenn Sie in Wien wohnen, keinen Parkplatz haben und ein Klimaticket besitzen, sollten Sie ernsthaft überlegen, ob Sie es annehmen oder eine Ablöse verhandeln.
Steuern: die kurze Antwort
Gewinne aus Glücksspielen und Gewinnspielen sind in Österreich für Privatpersonen in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig, weil sie keiner Einkunftsart zugeordnet werden.
Anders kann es aussehen, wenn eine Gegenleistung dahintersteckt: Wer für die Teilnahme einen Werbebeitrag produziert, eine Leistung erbringt oder als Influencer regelmäßig Produkte gegen Reichweite bekommt, bewegt sich schnell im steuerpflichtigen Bereich. Und wenn Sie den Gewinn weiterverkaufen und das gewerbsmäßig tun, ebenso.
Im Zweifel: Die Auskunft beim Finanzamt kostet nichts, und ein Anruf ist billiger als eine Nachzahlung.
Darf man den Gewinn weiterverkaufen?
Grundsätzlich gehört Ihnen der Gewinn, sobald er übergeben wurde, und Sie dürfen damit machen, was Sie wollen. Aber: Viele Teilnahmebedingungen schließen die Übertragung an Dritte und die Barablöse ausdrücklich aus, und das gilt für die Zeit bis zur Übergabe.
Bei Reisen ist das besonders streng, weil die Namen auf den Tickets stehen. Bei Sachgewinnen ist es meist unproblematisch. Wenn Sie also einen Gewinn bekommen, den Sie nicht brauchen, fragen Sie beim Veranstalter nach, ob eine Ablöse möglich ist. Manche bieten das von sich aus an, weil ihnen ein zufriedener Gewinner lieber ist als ein verfallener Preis.
Und wenn Sie regelmäßig gewinnen und weiterverkaufen: Ab einer gewissen Regelmäßigkeit wird das aus Sicht des Finanzamts eine gewerbliche Tätigkeit. Das betrifft die wenigsten, aber es betrifft manche.
Was Sie unterschreiben sollen
Viele Veranstalter legen eine Gewinnbestätigung bei, die Sie unterschreiben müssen. Lesen Sie sie. Häufig steht darin, dass Sie der Veröffentlichung Ihres Namens und eines Fotos zustimmen.
Manchmal steht auch darin, dass Sie für Werbezwecke zur Verfügung stehen, etwa für ein Interview oder einen Beitrag auf den Kanälen des Veranstalters. Das ist zulässig, aber es sollte Ihnen bewusst sein, bevor Sie unterschreiben, denn ein solches Foto bleibt im Netz.
Das ist meist harmlos, aber Sie dürfen auch verhandeln. Vorname und Ortsangabe statt vollem Namen, kein Foto. Ich habe das schon mehrmals gemacht, und noch nie hat jemand deshalb den Gewinn zurückgezogen. Man muss es nur ansprechen.
Wenn nichts kommt
Es passiert öfter, als man glaubt: Die Zusage ist da, der Gewinn nicht. Meist ist es Schlamperei, ein Wechsel in der Marketingabteilung, eine verlorene Liste.
- Freundlich nachfragen, schriftlich, mit Datum der Benachrichtigung.
- Nach zwei Wochen erinnern, diesmal mit Frist.
- Wenn dann noch nichts kommt: Ein Gewinnversprechen ist in Österreich verbindlich. Die AK und der VKI beraten kostenlos dazu.
Meine Bekannte hat ihren Gewinn übrigens bekommen. Ein Wochenende in einem Hotel im Salzkammergut, und weil sie beim zweiten Nachfragen so nett und so hartnäckig war, hat der Betrieb ihr das Abendessen dazugelegt. Manchmal zahlt sich Ausdauer aus. Nicht immer. Aber öfter, als man denkt, wenn man freundlich bleibt und nicht locker lässt.



